Geschäftsbedingungen vom Landhotel „Zur Hopfenkönigin“

Sehr geehrte Seminarveranstalter,
sehr geehrter Gast, unser Ziel ist es, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.
1.
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls die Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt wird/werden.
2.
Bei Anmeldung von mehreren Personen, insbesondere von Gruppen, soll im allseitigen Interesse die Teilnehmerliste mindestens fünf Tage vor Ankunft dem Hotel zur Verfügung stehen.
3.
Reservierte Tagungsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der schriftlich sowie mündlich vereinbarten Zeit zur Verfügung.
Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- und Schlußzeiten der Veranstaltung,
so kann das Hotel zusätzliche Kosten in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
4.
Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 14:00 Uhr am Anreisetag bis 10: Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
5.
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein,
so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
6.
Der Gast wird gebeten, Reservierungsänderungen (vorzeitige Abreise) sofort bei der Anreise bekannt zu geben.
7.
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung in der Seminarmappe und aus den Angaben in der
Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Angaben in unserer Seminarmappe mit den jeweils gültigen Preisblättern.
8.
Eine Rückgabevergütung bestellter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen, ist nicht möglich.
9.
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche
Vereinbarung getroffen werden; in diesen Fällen wird eine Service-Gebühr bzw. Korkengeld berechnet.
10.
Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer (MwSt.).
11.
Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im
Vertrag schriftlich vereinbart werden. Wird die Vorauszahlung auch nach verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
12.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungsstellung sechs Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
13.
Ändert sich nach Vertragsabschluß der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.
14.
Bei Um- bzw. Abbestellung von reservierten Räumen/Zimmern
und Arrangements werden in Rechnung gestellt:
– bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30% der gebuchten Leistungen
– bis 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40% der gebuchten Leistungen
– 39-21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60% der gebuchten Leistungen
– 20-0 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80% der gebuchten Leistungen.
Sonderleistungen, die in Folge der Absage nutzlos werden,
sind in jedem Fall zu vergüten.
15.
Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 8 Werktage
vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden, sie bedarf
der Zustimmung des Hotels, andernfalls wird mindestens die bestellte Anzahl
der vereinbarten Leistungen bzw. Arrangements in Rechnung gestellt.
Bei Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel
berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.
16.
Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung eventuell von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.
17.
Störungen an der Verfügung gestellter technischer oder sonstiger Einrichtung werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückhaltung oder Minderung kann jedoch nicht vorgenommen werden.
18.
Für Beschädigungen oder Verlust an Einrichtung oder Inventar, während der Veranstaltung verursacht worden, haftet der Auftraggeber,
ohne das es eines Nachweises des Verschuldens durch das Hotel bedarf. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen bei
Konferenzveranstaltungen übernimmt das Hotel keine Haftung. Die Versicherung für eingebrachte Sachen hat der Veranstalter
selbst zu besorgen.
19.
Auf Fremdleistungen, welche durch das Hotel vermittelt oder verrechnet werden, kann ein Zuschlag erhoben werden. Eine Haftung des Hotels
für die Leistung Dritter besteht jedoch nicht.
20.
Unsere Rechnungen sind ohne Abzug, nach Rechnungseingang fällig, da es sich um reine Dienstleistungen handelt. Stornorechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum
ohne Abzug zahlbar.
21.
Berechtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
22.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder diese Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen.
23.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit
gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Amtsgerichts Schwabach vereinbart.
Stand: 01.01.2009